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nicht eheliches

См. также в других словарях:

  • nicht eheliches Kind — Durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts, Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) vom 16.12.1997 (BGBl I 2942) und das ⇡ Erbrechtsgleichstellungsgesetz wurde die zivilrechtliche Ungleichbehandlung ehelicher und n.K. aufgehoben. Bei nicht… …   Lexikon der Economics

  • eheliches Kind — ⇡ nicht eheliches Kind …   Lexikon der Economics

  • eheliches Güterrecht — eheliches Güterrecht,   Regelung der vermögensrechtlichen Wirkung der Ehe auf das Vermögen der Ehegatten (§§ 1363 1563 BGB). Hiervon nicht umschlossen sind die allgemeinen Ehewirkungen (z. B. Unterhaltspflicht) sowie das Erbrecht. Es steht den… …   Universal-Lexikon

  • Eheliches Güterrecht — Eheliches Güterrecht, das vermögensrechtliche Verhältnis zwischen Ehegatten, wird entweder durch Ehevertrag (s.d.) oder durch Gesetz geregelt. Bei der gesetzlichen Regelung unterscheidet man verschiedene Systeme, die entweder auf dem Prinzip der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Eheliches Güterrecht — Das Güterrecht befasst sich mit den Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern. Der Güterstand wird durch Heirat begründet und durch Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt. In einem Konkubinat wird kein… …   Deutsch Wikipedia

  • eheliches Güterrecht — I. Begriff:Gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten (§§ 1363–1563 BGB). Das BGB kennt verschiedene Güterrechtsformen, und zwar den gesetzlichen Güterstand und die vertraglichen Güterstände. Da auch auf dem Gebiet… …   Lexikon der Economics

  • Bankert — Bạn|kert 〈m. 1; veraltet; abwertend〉 unehel. Kind [<bankart, bankhart <mhd. banchart, eigtl. „auf der Bank, nicht im Ehebett gezeugtes, also uneheliches Kind“; im zweiten Teil Einfluss von Bastard, Gebhart, Reinhart u. a.] * * * Bạn|kert …   Universal-Lexikon

  • Bastard — Mischling; Halbblut; Hybrid * * * Bas|tard [ bastart], der; s, e: Mischling: die Hündin, der Hund ist ein Bastard. * * * Bạs|tard 〈m. 1〉 1. 〈Biol.〉 Tier od. Pflanze, das od. die durch Kreuzung unterschiedlicher Arten, Gattungen, Rassen… …   Universal-Lexikon

  • ledig — allein stehend; unverheiratet * * * le|dig [ le:dɪç] <Adj.>: nicht verheiratet: ein lediger junger Mann; ledig bleiben; Familienstand: ledig. Syn.: allein, allein lebend, alleinerziehend, ↑ alleinstehend, geschieden, ↑ solo (ugs.). * * *… …   Universal-Lexikon

  • legitimieren — ermächtigen; berechtigen; mandatieren (veraltet); bevollmächtigen; befugen; autorisieren; begründen; argumentieren; rechtfertigen; erklären; …   Universal-Lexikon

  • Amtsvormundschaft — Ạmts|vor|mund|schaft 〈f. 20〉 Vormundschaft unter staatl. Regelung, bes. des Jugendamtes (bei unehelichen Kindern) * * * Amtsvormundschaft,   eine Vormundschaft, deren Träger eine Behörde, das Jugendamt, ist. Die Amtsvormundschaft ist in… …   Universal-Lexikon

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